Immobilien-Kennzahlen

Formel zur Berechnung der Bruttoanfangsrendite

Bruttoanfangsrendite

Die Bruttoanfangsrendite ist die nach der sogenannten Maklerformel berechnete Rendite auf den Kaufpreis einer Immobilie. Für die Berechnung wird die Nettokaltmiete einer vermieteten Immobilie durch den Kaufpreis ohne Einbeziehung der Ankaufsnebenkosten geteilt. Im englischsprachigen Raum wird häufig vom Gross Initial Yield gesprochen. Gross Initial Yield ist nur ein erster Anhaltspunkt Da die Bruttoanfangsrendite die Kosten […]

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Immobilien-Kennzahlen

Immobilien als Kapitalanlage sind zahlengetriebe Investititionsformen. Die Ähnlichkeit zwischen einem Unternehmen und einer Immobilie sind bezeichnend für diese Anlageform und dementsprechend hat sich auch eine große Zahl von Kennzahlen entwickelt, die die Immobilie repräsentieren sollen. Eine Übersicht aller im Glossar beschriebenen KPI’s finden Sie im nachfolgenden Absatz. Alle Kennzahlen zum Mitnehmen gibt es auch als

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Mietfläche

Als Mietfläche wird die im Mietvertrag vereinbarte Fläche der Wohnung/Gewerbeeinheit bezeichnet, die als Basis für die Berechnung der Kaltmiete dient. Die Mietfläche kann von der tatsächlichen Wohnfläche abweichen, wenn beispielsweise nachträgliche bauliche Veränderungen die Wohnfläche vergrößert haben oder Fehler bei der Mietflächenberechnung gemacht wurden.

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Formel zur Berechnung der Nettoanfangsrendite

Nettoanfangsrendite

Die Nettoanfangsrendite (NAR) ist die präzisierte Variante der Maklerformel, die auch die Nebenkosten des Ankaufs und die nicht umlegbaren Bewirtschaftungskosten in die Berechnung mit einbezieht. Aus diesem Grund ist die Nettoanfangsrendite aussagekräftiger als ihr Brutto-Pendant. Im englischsprachigen Raum wird häufig von Net Initial Yield gesprochen. Net Initial Yield als Indikator Unabhängig von den Miet- und

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Verkehrswert

Der Verkehrswert, auch Marktwert genannt, bezeichnet den durchschnittlich zu erzielenden Preis für ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung. Dabei werden persönliche Verhältnisse außer Acht gelassen werden und es wird davon ausgegangen, dass kein Verkaufszwang besteht. Der Verkehrswert wird definiert im §194 Baugesetzbuch (BauGB).

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Warmmiete

Als Warmmiete bezeichnet man in der Regel die Summe aus Nettokaltmiete und Betriebs- und Heizkosten. Persönliche Wohnnebenkosten wie Strom, Telefon- und Internetnutzung sind normalerweise nicht in der Warmmiete enthalten, können aber bei einer Inklusivmiete dennoch über den Vermieter abgerechnet werden. Die Warmmiete ist im Regelfall variabel und kann sich im Laufe der Zeit verändern, da

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