Als wird die im vereinbarte Fläche der Wohnung/Gewerbeeinheit bezeichnet, die als Basis für die Berechnung der Kaltmiete dient. Die kann von der tatsächlichen Wohnfläche abweichen, wenn beispielsweise nachträgliche bauliche Veränderungen die Wohnfläche vergrößert haben oder Fehler bei der Mietflächenberechnung gemacht wurden.