Als bezeichnet man in der Regel die Summe aus Nettokaltmiete und Betriebs- und Heizkosten. Persönliche Wohnnebenkosten wie Strom, Telefon- und Internetnutzung sind normalerweise nicht in der enthalten, können aber bei einer Inklusivmiete dennoch über den Vermieter abgerechnet werden.
Die ist im Regelfall variabel und kann sich im Laufe der Zeit verändern, da die Betriebs- und Heizkosten als veränderliche Vorauszahlungen von der Anzahl der Bewohner, dem persönlichen Verbrauch und Verhalten abhängig sind.