Verkehrswert Yanneck-Morten Bliesmer 22. November 2016 2017-06-22 Keine Kommentare Der , auch genannt, bezeichnet den durchschnittlich zu erzielenden Preis für ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung. Dabei werden persönliche Verhältnisse außer Acht gelassen werden und es wird davon ausgegangen, dass kein Verkaufszwang besteht. Der wird definiert im §194 Baugesetzbuch (BauGB). Rate this item:1.002.003.004.005.00Submit Rating Rating: 4.8/5. From 4 votes. Please wait...