Betriebs- und Heizkosten

Energieausweis

Der Energieausweis dient der einheitlichen Darstellung des Energieverbrauches und damit der Energieeffizienz von Gebäuden, um eine Vergleichbarkeit herzustellen. Darüber hinaus werden mögliche Energiesparmaßnahmen zur kostengünstigen Modernisierung empfohlen. In gewerblichen Immobilienanzeigen, auch in Exposés, müssen die wesentlichen Verbrauchskennzahlen aus dem Energieausweis angegeben werden. Es wird unterschieden zwischen bedarfs- und verbrauchsabhängigen Energieausweisen, die entweder den rechnerischen Bedarf

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Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine sogenannte Realsteuer, die unabhängig vom Eigentümer für jedes Grundstück zu bezahlen ist. Sie wird geregelt im Grundsteuergesetz (GrStG) und steht den jeweiligen Gemeinden zu, in denen das Grundstück belegen ist. Die Steuer fällt unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Grundstückes an, sodass auch für leerstehende Wohnungen weiter die Grundsteuer bezahlt werden

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Hausgeld

Als Hausgeld wird werden die Betriebs-, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten für eine Eigentumswohnung bezeichnet. Dabei ist zu beachten, dass die Betriebskosten neben den auf Mieter umlegbare Kosten auch nicht umlegbare Kosten enthalten können. Während die Verwaltungskosten im Allgemeinen überschaubar sind, können die Kosten der Instandhaltung für das Gemeinschaftseigentum einen nicht unerheblichen Kostenblock ausmachen. Wichtig ist auch

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Hausgeldabrechnung Beispiel Seite 1

Hausgeldabrechnung

Bei der Hausgeldabrechnung handelt es sich um die jährlich durch die WEG-Verwaltung erstellte Abrechnung über die Kosten des Gemeinschafts- und Sondereigentums. In der Hausgeldabrechnung werden neben den nach der Betriebskostenverordnung auf den Mieter umlegbaren Kosten auch Kosten aufgeführt, die vom Eigentümer zu tragen sind. Hierzu zählen unter anderem die Kosten der WEG-Verwaltung, die Zahlungen in

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Warmmiete

Als Warmmiete bezeichnet man in der Regel die Summe aus Nettokaltmiete und Betriebs- und Heizkosten. Persönliche Wohnnebenkosten wie Strom, Telefon- und Internetnutzung sind normalerweise nicht in der Warmmiete enthalten, können aber bei einer Inklusivmiete dennoch über den Vermieter abgerechnet werden. Die Warmmiete ist im Regelfall variabel und kann sich im Laufe der Zeit verändern, da

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