Die ist eine sogenannte Realsteuer, die unabhängig vom Eigentümer für jedes Grundstück zu bezahlen ist. Sie wird geregelt im Grundsteuergesetz (GrStG) und steht den jeweiligen Gemeinden zu, in denen das Grundstück belegen ist. Die Steuer fällt unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Grundstückes an, sodass auch für leerstehende Wohnungen weiter die bezahlt werden muss.
Sofern bei der Umlegung der Betriebskosten die zugrunde gelegt wird, wird die regelmäßig auf den Mieter umgelegt und ist daher nur im Falle von Leerständen zu bezahlen.