Bei der handelt es sich um die jährlich durch die WEG-Verwaltung erstellte Abrechnung über die Kosten des Gemeinschafts- und Sondereigentums. In der werden neben den nach der auf den Mieter umlegbaren Kosten auch Kosten aufgeführt, die vom Eigentümer zu tragen sind. Hierzu zählen unter anderem die Kosten der WEG-Verwaltung, die Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage, Reparaturen oder Bankgebühren. Häufig wird die in zwei Teile aufgeteilt, sodass auf den ersten Blick die umlegbaren Kosten ersichtlich sind.
Zur gehört auch die Heizkostenabrechnung, welche in den meisten Fällen von einem Ablese- und Messdienstleister erstellt wird.