Das ist ein öffentliches Dokument, in dem der/die Eigentümer eines Grundstückes oder einer Eigentumswohnung bezeichnet sind. Es ist in drei Abteilungen unterteilt, die außerdem Lasten und Beschränkungen (Abteilung 2), sowie Pfandrechte (Abteilung 3) enthalten können. Im ist also verzeichnet, wem die gehört, welche baurechtlichen oder sonstigen Beschränkungen vorhanden sind und welche Gläubiger bis zu welchem Betrag das Grundstück als Sicherheit in Anspruch nehmen können.
Das darf nur bei einem berechtigten Interesse eingesehen werden, sodass es nicht ohne weiteres möglich ist, über das den Eigentümer eines Grundstückes herauszufinden, sofern dieser nicht die Erlaubnis hierzu erteilt.