Der Verkehrswert, auch Marktwert genannt, bezeichnet den durchschnittlich zu erzielenden Preis für ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung. Dabei werden persönliche Verhältnisse außer Acht gelassen werden und es wird davon ausgegangen, dass kein Verkaufszwang besteht.
Der Verkehrswert wird definiert im §194 Baugesetzbuch (BauGB).