Als wird eine Form der Wertsicherung von verstanden, bei der die zukünftige Entwicklung der Miethöhe an einen Index vom Statistischen Bundesamt gebunden ist. Für Wohnraum handelt es sich hierbei um den Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI), welcher die widerspiegeln soll. Über die Anpassung gemäß VPI hinaus ist keine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich.
Wird in einem über Wohnraum eine vereinbart, ist eine Erhöhung bis zur Ortsüblichen Vergleichsmiete nach §558 BGB nicht mehr möglich.
Die für Wohnraum-Mietverträge wird in §557b BGB geregelt.