Wenn Immobilien neben Eigenkapital auch mit Darlehen von einer Bank oder einer Bausparkasse finanziert werden, müssen hierfür in der Regel bezahlt werden. Diese können als Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden, falls mit der Mieteinnahmen erzielt werden, sodass ihre Steuerlast reduziert wird.
Je nach Sollzinsbindung werden die für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben, oder können anhand eines vorgegebenen Referenzwertes regelmäßig angepasst werden, wobei eine längere Zinsbindung in der Regel mit höheren Sollzinsen einher geht.
Im Zweifel sollten Sie bei Fragen zur steuerlichen Behandlung von im Zusammenhang mit der Kapitalanlage in Immobilien einen konsultieren.