Immobilien verlieren mit dem Alter an Wert, da die Bausubstanz langfristig einem Alterungsprozess unterliegt. Gleichzeitig kann der von vermieteten Immobilien nicht direkt als Ausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Aus diesem Grund gibt es in Deutschland die sogenannte (), die auch genannt wird.
Abschreibung – Alterswertminderung von Immobilien
Je nach Nutzungsart, Baujahr und Denkmalstatus können unterschiedliche Abschreibungssätze angewandt werden. In jedem Fall werden aber der die Anschaffungs- und Herstellungskosten über einen bestimmten Zeitraum in jährlich gleichbleibenden Beträgen abgesetzt.
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten zählen neben dem , bzw. den Baukosten auch die Grunderwerbsteuer, die und die , die gemeinsam über den jeweils gültigen Zeitraum abgeschrieben werden müssen.
Das Grundstück kann nicht abgeschrieben werden
Es ist zu beachten, dass immer nur der Wert des Gebäudes abgeschrieben werden kann. Das Grundstück selbst verliert nicht an Wert, sodass dessen Anteil aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten herausgerechnet wird. Auch selbstgenutzte Immobilien können nicht abgeschrieben werden, solange keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
Bei konkreten Fragen zur sollte in jedem Fall ein konsultiert werden.