Notar- & Gerichtskosten

Die Notar- und Gerichtskosten gehören zu den sogenannten Ankaufsnebenkosten und sind bei einem erfolgreichen Grundstückskauf in jedem Fall zu bezahlen. Sie bemessen sich nach dem Geschäftswert, also dem Wert der Immobilie, wobei je nach Ausgestaltung auch die Eintragung von Grundschulden oder die Abtretung bestehender Grundschulden Kosten mit sich bringen.
Die Höhe der Notargebühren, wie auch der Gerichtskosten ist gesetzlich geregelt und verpflichtend. Die Kostenordnung schreibt die Notarkosten vor, sodass diese auch nicht verhandelt werden können, damit der Notar stets eine neutrale Position einnimmt.
In der Regel liegen die Gerichts- und Notarkosten zwischen 1,5% und 2,0% und nehmen mit zunehmendem Kaufpreis weiter ab. Wenn Sie eine präzisere Schätzung vorziehen, können Sie mit dem nachfolgenden Rechner von interhyp den genauen Wert berechnen.

Notar- und Gerichtskostenrechner